Dieser Artikel diskutiert die Erscheinungsformen des Subjektarguments in Finalnebensätzen und schlägt vor, dass die Tempuskategorie in Finalnebensätzen dem Subjektargument keinen Kasus zuweisen kann. Der Kasus des Subjektarguments kann nur durch die präpositionale Kategorie, die den Finalnebensatz einleitet, oder durch das aktive Verb zugewiesen werden. Wenn die präpositionale Kategorie erscheint, kann das Subjektargument im Finalnebensatz verbleiben; wenn die präpositionale Kategorie nicht erscheint, nimmt das Subjektargument entweder eine Nullpronomenform an oder wird in die Position des possesiven Determinanten verschoben, wobei der Kasus vom aktiven Verb zugewiesen wird. In der Kasusstruktur wird der Kasus des indirekten Objekts vom Präposition bestimmt; wenn die Präposition nicht erscheint, muss das indirekte Objekt ebenfalls in die possesive Determinantenposition verschoben werden, wo der Kasus vom Verb zugewiesen wird, wodurch eine Doppelobjektstruktur entsteht. Die Verschmelzung von „geben“ mit dem Verb ist ein wichtiger Beleg dafür, dass Finalnebensätze und indirekte Objekte als Verbergänzungen fungieren. Aus Sicht der Kontrolltheorie sollten englische Finalnebensätze ebenfalls als Verbergänzungen analysiert werden.